Inhaber: Markus Merz
Berliner Str. 19
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon: 017620599083
E-Mail: info@fame-fahrschulemerz.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE363185371
Name und Sitz des Versicherers:
Fahrlehrerversicherung
Deutschland
Markus Merz
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nachfolgend Fahrschule genannt.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, zu denen die Fahrschule die Fahrausbildung des Fahrschülers leistet. Soweit sich aus diesen AGB oder den individuellen Vereinbarungen zwischen Fahrschüler und Fahrschule nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Fahrschulrechts und des BGB sowie weiterer anwendbarer Gesetze.
1.2 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden von der Fahrschule nicht akzeptiert, auch nicht stillschweigend.
2.1 Der Vertragsschluss über den Ausbildungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Fahrschüler auf der AUTOVIO Plattform über die dort vorgesehenen Online-Dialoge die Fahrschule auswählt, sich bei ihr anmeldet (Ausbildungsantrag) und die Fahrschule den Ausbildungsantrag durch Nachricht an den Fahrschüler oder Bereitstellung der Möglichkeit an der Teilnahme an Online- oder Präsenz-Unterricht für die theoretische Ausbildung und/oder der Buchung von Fahrstunden für die praktische Ausbildung freischaltet (Annahme des Ausbildungsantrags).
2.2 Ist der Fahrschüler minderjährig, so kommt der Vertrag in jedem Fall erst zustande, wenn die Erziehungsberechtigten des Fahrschülers dem Vertrag zugestimmt haben oder der Fahrschüler den Vertrag genehmigt, nachdem er volljährig geworden ist. Mit ihrer Zustimmung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten zur Mithaftung für die vom Fahrschüler zu zahlenden Gebühren. Hierzu ermöglicht der Fahrschüler eine Kontaktaufnahme der Fahrschule zu seinen Erziehungsberechtigten durch Bereitstellung auf der AUTOVIO Plattform vorgesehenen Eingabe der Kontaktdaten.
2.3 Die Termine für die praktischen Fahrausbildung werden im Buchungsprozess der AUTOVIO Plattform jeweils gesondert zwischen Fahrschüler und Fahrschule vereinbart (Buchung).
2.3 Der Vertragstext wird nicht von der Fahrschule gespeichert.
3.1. Die Fahrschule erbringt ihre Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Fahrschulrechts, insbesondere der Fahrschülerausbildungsverordnung. Sie kann ihre Leistungen auch durch kooperierende Fahrschulen (§ 20 FahrlG) erbringen. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Fahrschule den theoretischen Unterricht online statt als Präsenzunterricht anbieten; darauf wird sie ggf. bei Vertragsschluss hinweisen.
3.2 Die Fahrschule wird die Ausbildung erst abschließen und den Fahrschüler zur Fahrerlaubnisprüfung anmelden, wenn der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt. Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung.
3.3 Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers, sie ist für Fahrschüler und Fahrschule verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und von der Fahrschule verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet, sofern diese der Fahrschule nicht erstattet wurden.
4.1 Der Fahrschüler ist verpflichtet, zu den vereinbarten Termine pünktlich und fahrtauglich am vereinbarten Ort zu erscheinen. Insbesondere darf der Fahrschüler während der Fahrausbildung nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit des Fahrschülers ist der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, den Fahrschüler von der Ausbildung auszuschließen, solange dessen Fahrtauglichkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
4.2 Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge und des zur Verfügung gestellten Ausbildungsmaterials verpflichtet. Er darf Ausbildungsfahrzeuge nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedienen oder in Betrieb setzen und muss Weisungen des Fahrlehrers im Rahmen der Ausbildung Folge leisten.
4.3 Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Sprechfunkverbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, muss der Fahrschüler unverzüglich an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule unverzüglich telefonisch zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeuges hat der Fahrschüler das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
4.4 Sofern die Durchführung des theoretischen Unterrichts online statt als Präsenzunterricht erfolgen kann, ist der Fahrschüler verpflichtet, auf eigene Kosten einen hierfür geeigneten, insbesondere eine für Videoübertragung ausreichend bandbreitenstarken, Internetzugang und ein geeignetes Endgerät bereitzuhalten und zu nutzen.
5.1 Es gelten die jeweils vereinbarten Vergütungen inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für eine Fahrstunde 24 Stunden vor deren vereinbartem Beginn und der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit evtl. verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
5.3 Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister auf der AUTOVIO Plattform.
5.4 Die Fahrschule ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen.
5.5 Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen.
6.1. Der Ausbildungsvertrag endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. In jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
6.2 Der Ausbildungsvertrag kann von Fahrschüler oder Fahrschule ferner ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden; vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn.
6.3 Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Kündigung durch die Fahrschule liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
6.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
6.5 Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits fällige Zahlungsverpflichtungen (z.B. für erbrachte Fahrstunden eine erfolgte Vorstellung zur Prüfung) bleiben von der ordentlichen Kündigung unberührt.
6.6 Wenn der Fahrschüler kündigt, ohne dass die Fahrschule die Kündigung zu vertreten hat, oder die Fahrschule aus wichtigem Grund kündigt, hat die Fahrschule darüber hinaus Anspruch auf:
a) 1/5 des Grundbetrages bei Kündigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung;
b) 2/5 des Grundbetrags bei Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber bevor 1/3 der theoretischen Ausbildungseinheiten absolviert wurde, die für die jeweilige Führerscheinklasse mindestens vorgeschrieben sind;
c) 3/5 des Grundbetrags bei Kündigung, nachdem mindestens ein Drittel, aber noch weniger als 2/3 der theoretischen Ausbildungseinheiten absolviert wurde, die für die jeweilige Führerscheinklasse mindestens vorgeschrieben sind ;
d) 4/5 des Grundbetrags bei Kündigung, nachdem mindestens 2/3 der theoretischen Ausbildungseinheiten absolviert wurden, die für die jeweilige Führerscheinklasse mindestens vorgeschrieben sind, aber die theoretische Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist;
e) den vollen Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Ende der theoretischen Ausbildung erfolgt.
6.7 Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) wenn er erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder
b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
Der Fahrschüler hat in diesem Fall als Ausfallentschädigung ein volles Fahrstundenentgelt zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
7.1 Die Fahrschule haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche des Fahrschülers dem Grunde nach nur für Schäden des Fahrschülers (1) die die Fahrschule, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Fahrschule oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, (3) in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung und (4) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
7.2 Die Fahrschule haftet in den Fällen (1), (2) und (3) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 In anderen als in den in Abs. 1 und 2 genannten Fällen und unbeschadet der folgenden Absätze ist die Haftung der Fahrschule unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung auf eine persönliche Haftung der Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Fahrschule.
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.
8.1 Nebenabreden bestehen nicht.
8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
8.4 Ist der Fahrschüler Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.
8.5 Bei Beschwerden kann sich der Fahrschüler jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: HTTP://EC.EUROPA.EU/CONSUMERS/ODR/
8.6 Die Fahrschule nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht.
8.7 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Fame - Fahrschule Merz, Berliner Str. 19, 67227 Frankenthal (widerruf@autovio.de, +49 30 91733039) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Fame - Fahrschule Merz, Berliner Str. 19, 67227 Frankenthal (widerruf@autovio.de) :
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns ()abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
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